Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Ihre Spende erreicht den Empfänger unmittelbar, da wir alle ehrenamtlich arbeiten und bei uns keine Verwaltungskosten entstehen.
Unsere Spendenkontos
DE49 4035 1060 0072 3210 11
Kreissparkasse Steinfurt
BIC: WELADED1STF
DE88 4036 1906 0116 9991 00
Volksbank Münsterland Nord eG
BIC: GENODEM1IBB
Bei Beträgen unter 300,- € genügt der Überweisungsbeleg als Spendenquittung. Falls Sie eine Spendenquittung benötigen, teilen Sie Ihre Adresse mit an:
Katja Huneke
Telefon: 0171 4843450
katjahuneke@googlemail.com
Zustifter werden?
Zustiftungsbeiträge werden nicht für den laufenden Betrieb, sondern stärken Sie unsere langfristige Kapitalerhaltung.
Tipps für Spendenanlässe
Lassen Sie sich zum Geburtstag von Freunden eine "Spende" schenken! Firmenjubiläen oder als Alternative zu "Firmen-Weihnachtsgeschenken" sind auch häufig genutzte Anlässe. Außerdem sind Spenden in Trauerfällen, anstatt "Kranzspenden", möglich.
Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Sie möchten Zustifter werden?
Ich möchte Zu-Stifter werden und zum Stiftungskapital durch Zahlung von mindestens 500,00 € auf eines der u.a. Konten beitragen. Das Stiftungskapital bleibt stets unangetastet, lediglich die Erträge aus dem Kapital werden zu Förderzwecken verwandt.
Davon zu unterscheiden sind (Klein-) Spenden, die direkt zur Förderung eingesetzt werden. Die Stiftung erfüllt die Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung von Stiftungs- und Spendenbeiträgen. Die Stiftung hat die Anerkennungsverfahren bei der Regierung und der Finanzbehörde erfolgreich durchlaufen. Die Stiftungsurkunde liegt vor, die steuerliche Anerkennung von Zustiftungsbeträgen bzw. Spenden ist gewährleistet.
Man unterscheidet Stifter, die in der Gründungsphase erklärt haben, zum Stiftungskapital beizutragen, und Zustifter, die nach dem Anerkennungsverfahren das Stiftungskapital aufstocken möchten. Steuerlich werden beide gleich behandelt.
Alle Stifter und Zustifter werden auf unserer Stiftertafel erwähnt.
So geht's:
- Spenden Sie einen Betrag von mind. 500 € an eines unserer beiden Spendenkontos mit dem Verwendungszweck "Zustiftung"
- Teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten für die Zuwendungsbescheinigung sowie – wenn gewünscht – den Eintrag Spendentafel mit