Ich möchte Zu-Stifter werden und zum Stiftungskapital durch Zahlung von mindestens 500,00 € auf eines der u.a. Konten beitragen. Das Stiftungskapital bleibt stets unangetastet, lediglich die Erträge aus dem Kapital werden zu Förderzwecken verwandt.
Davon zu unterscheiden sind (Klein-) Spenden, die direkt zur Förderung eingesetzt werden. Die Stiftung erfüllt die Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung von Stiftungs- und Spendenbeiträgen. Die Stiftung hat die Anerkennungsverfahren bei der Regierung und der Finanzbehörde erfolgreich durchlaufen. Die Stiftungsurkunde liegt vor, die steuerliche Anerkennung von Zustiftungsbeträgen bzw. Spenden ist gewährleistet.
Man unterscheidet Stifter, die in der Gründungsphase erklärt haben, zum Stiftungskapital beizutragen, und Zustifter, die nach dem Anerkennungsverfahren das Stiftungskapital aufstocken möchten. Steuerlich werden beide gleich behandelt.
Alle Stifter und Zustifter werden auf einer Stiftertafel erwähnt.
Kreissparkasse Steinfurt
IBAN: DE49 4035 1060 0072 3210 11
BIC: WELADED1STF
Volksbank Münsterland Nord eG
IBAN: DE88 4036 1906 0116 9991 00
BIC: GENODEM1IBB
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